Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin für Verhaltenstherapie bin ich im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) eingetragen. Da ich über keine Kassenzulassung verfüge, kann die Behandlung ausschließlich mit privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfestelle abgerechnet werden. In Ausnahmefällen ist eine Abrechnung mit den gesetzlichen Versicherungen über das Kostenerstattungsverfahren möglich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeiten und die hierfür notwendigen Formalitäten.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bei der Abrechnung richte ich mich nach den seit Juli 2024 geltenden Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Bundesärztekammer (BÄK), PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern.
Siehe hierzu:
Übersicht Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen
Zusätzlich können Kosten für Telefonate, Berichte, Testdiagnostik oder andere Leistungen anfallen.
Siehe auch:
Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) – Auszug aus der GOÄ
Die Therapie basiert auf einem Behandlungsvertrag zwischen Ihnen als Eltern und mir als Therapeutin. Das bedeutet:
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über die Bedingungen zur Kostenübernahme, um Schwierigkeiten zu vermeiden. Bei der Antragstellung unterstütze ich Sie gerne.
Auf Wunsch können Sie die Therapie auch unabhängig von Ihrer Versicherung als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Es gelten dieselben Honorarsätze wie für Privatversicherung und Beihilfe.
Ich arbeite nach dem Bestellsystem, um Wartezeiten zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Jeder Termin ist exklusiv für Sie bzw. Ihr Kind reserviert.