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Laura Heist

Psychotherapeutische Privatpraxis für Kinder und Jugendliche

Kosten

Kosten und Abrechnung

Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin für Verhaltenstherapie bin ich im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) eingetragen. Da ich über keine Kassenzulassung verfüge, kann die Behandlung ausschließlich mit privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfestelle abgerechnet werden. In Ausnahmefällen ist eine Abrechnung mit den gesetzlichen Versicherungen über das Kostenerstattungsverfahren möglich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeiten und die hierfür notwendigen Formalitäten.

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bei der Abrechnung richte ich mich nach den seit Juli 2024 geltenden Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Bundesärztekammer (BÄK), PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern.

Siehe hierzu:
Übersicht Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen

Zusätzlich können Kosten für Telefonate, Berichte, Testdiagnostik oder andere Leistungen anfallen.

Siehe auch:
Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) – Auszug aus der GOÄ

Behandlungsvertrag und Übernahme der Behandlungskosten

Die Therapie basiert auf einem Behandlungsvertrag zwischen Ihnen als Eltern und mir als Therapeutin. Das bedeutet:

  • Honorarabrechnung: Ich stelle Ihnen die Kosten für die erbrachten Leistungen in Rechnung. Sie schulden mir diese in voller Höhe.
  • Versicherungsvertrag: Sie haben mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder der Beihilfestelle einen separaten Vertrag, der die Kostenerstattung an Sie regelt.

Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über die Bedingungen zur Kostenübernahme, um Schwierigkeiten zu vermeiden. Bei der Antragstellung unterstütze ich Sie gerne.

Selbstzahler-Option

Auf Wunsch können Sie die Therapie auch unabhängig von Ihrer Versicherung als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Es gelten dieselben Honorarsätze wie für Privatversicherung und Beihilfe.

Terminvereinbarungen und Absagen

Ich arbeite nach dem Bestellsystem, um Wartezeiten zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Jeder Termin ist exklusiv für Sie bzw. Ihr Kind reserviert.

  • Terminabsagen: Bitte sagen Sie daher Termine mindestens 24 Stunden im Voraus ab.
  • Kurzfristige Absagen: Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden muss ich ein Ausfallhonorar berechnen, sofern der Termin nicht kurzfristig neu vergeben werden kann, da ansonsten Leerlaufzeiten entstehen. Dieses Honorar wird von den Versicherungen nicht erstattet.