Erstgespräch
- Vertraulicher Erstkontakt
- Offene Atmosphäre
- Ausführliche Besprechung
In einem unverbindlichen Erstgespräch nehmen wir uns die Zeit, ausführlich über Ihre/Deine Anliegen zu sprechen.
Bei jüngeren Kindern findet dieses Gespräch meist ohne das Kind statt. Jugendliche haben die Möglichkeit, das Gespräch mit einer oder mehreren Bezugspersonen zu führen oder die Zeit aufzuteilen, sodass auch vertrauliche Gespräche allein möglich sind. Als Psychotherapeutin unterliege ich der ärztlichen Schweigepflicht, die auch gegenüber den Eltern gilt.
Am Ende des Erstgesprächs besprechen wir die nächsten Schritte und ich gebe Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Wenn eine ambulante Psychotherapie infrage kommt und ein Platz verfügbar ist, biete ich diesen gerne an. Andernfalls erfolgt zunächst die Aufnahme auf meine Warteliste. Hierbei gilt: Je flexibler man ist, desto schneller besteht die Chance, einen Therapieplatz zu bekommen.
Im Download-Bereich finden Sie wichtige Formulare für das Erstgespräch. Bitte laden Sie diese herunter und bringen Sie sie ausgefüllt zum Erstgespräch mit. Bei Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren ist es wichtig, dass alle Erziehungsberechtigten der Behandlung schriftlich zustimmen. Ohne diese Zustimmung darf ich aus rechtlichen Gründen nicht mit dem Kind/Jugendlichen sprechen.